FAQ
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Pflege zuhause eine große Herausforderung ist. Sie kann emotional, körperlich, zeitaufwendig und finanziell belastend für alle Beteiligten sein. Deshalb entlasten wir Sie von der Beantragung und der Besorgung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Auswahl Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und begleiten Sie bei der Bestellung. Wir kümmern uns für Sie um die Antragsstellung und Abrechnung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Ihrer Pflegekasse. Nach der erfolgreichen Antragstellung senden wir Ihnen monatlich versandkostenfrei die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Hause.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bei der Nutzung verbraucht und sind zum Einmalgebrauch gedacht. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen folgende Produkte:
Einmalhandschuhe
Mundschutz (OP-Masken und/oder FFP2-Masken)
Schutzschürzen
Fingerlinge
Einmallätzchen
Betteinlagen zum Wegwerfen
Handdesinfektionsmittel
Handdesinfektionstücher
Flächendesinfektionsmittel
Flächendesinfektionstücher
Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln hilft pflegebedürftigen Personen, zu Hause besser zu leben. Sie sollen die Infektionsgefahr minimieren und Infektionsketten unterbrechen. Darüber hinaus soll die pflegerische Versorgung der Pflegeperson vereinfacht werden.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies gilt, wenn sie zuhause von einer privaten Person betreut werden. Sie haben eine Anspruch gegenüber Ihrer Pflegekassen auf die bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln in Höhe von bis zu 42,00 € monatlich.
Mainverona rechnet für Sie die Kosten jeden Monat direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, deren Kosten von allen uns bekannten Privatversicherungen zu 100,00% erstattet werden.
Wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind, können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro (kostenfrei) pro Monat beantragen:
Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1,2,3,4 und 5) vor.
Die pflegebedürftige Person lebt zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
Die häusliche Pflege findet (ganz oder teilweise) mit Unterstützung von Privatpersonen statt (Angehörige, Nachbarn, etc.).
Die Leistungen eines Pflegedienstes dürfen Sie selbstverständlich zusätzlich beanspruchen.
Gesetzliche Grundlagen für die Kostenübernahme sind § 78 Abs. 1 SGB XI und § 40 Abs. 2 SGB XI.
Ja, Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbraucht besteht auch dann, wenn Sie von einem Pflegedienst gepflegt werden. Entscheidend ist: Die häusliche Pflege findet mit Unterstützung einer Privatperson statt. Der Pflegedienst darf Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht zur Körperpflege verwenden.
Mainverona bietet zwei Wege, wie Sie Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen können. Sie können die jeweiligen Anträge auf der Website von Mainverona herunterladen und diese ausfüllen. Oder Sie nutzen einfach unseren Webshop. Dort werden Sie in einfachen Schritten durch die Bestellung begleitet.
Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben.